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   OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07   

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https://dejure.org/2009,5365
OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07 (https://dejure.org/2009,5365)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.08.2009 - 7 LA 220/07 (https://dejure.org/2009,5365)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. August 2009 - 7 LA 220/07 (https://dejure.org/2009,5365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger nach Zertifizierung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger nach Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle

  • Judicialis

    GewO § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO §§ 36 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger nach Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger gemäß § 36 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger nach Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zertifizierung eines Sachverständigen führt nicht automatisch zur öffentlichen Bestellung! (IBR 2009, 615)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1263
  • DVBl 2009, 1399
  • DÖV 2009, 1008
  • BauR 2009, 1636
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07
    Sie sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392), so dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07
    Sie sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392), so dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht grundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90, 91 f.; Urt. v. 31.07.1984 - 9 C 46/84 -, BVerwGE 70, 24, 26).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht grundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90, 91 f.; Urt. v. 31.07.1984 - 9 C 46/84 -, BVerwGE 70, 24, 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 S 1083/05

    Kein Nachweis besonderer Sachkunde durch Studienabschlüsse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07
    Die Nichterwähnung von § 36 GewO in der ab 28. Dezember 2009 geltenden Fassung des § 4 GewO sowie der neue § 36 a GewO (vgl. Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinie im Gewerberecht und weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)) zeigen, dass auch nach dem aktuellen Willen des Gesetzgebers eine Zertifizierung allein nicht genügt, um gleichsam automatisch einen Anspruch auf öffentliche Bestellung zu haben (vgl. VGH B-W, Beschl. v. 22.06.2006 - 6 S 1083/05 -, GewArch 2007, 160 zu dem hier nicht vergleichbaren Fall einer durch Zertifizierung abgeschlossenen Berufsausbildung; BayVG Regensburg, GB v. 11.03.2004 - RO 5 K 03.2464 -, GewArch 2004, 248).
  • VG Regensburg, 11.03.2004 - RO 5 K 03.2464

    Prüfungswesen: Kostentragung für gesonderten Überprüfung der besonderen Sachkunde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2009 - 7 LA 220/07
    Die Nichterwähnung von § 36 GewO in der ab 28. Dezember 2009 geltenden Fassung des § 4 GewO sowie der neue § 36 a GewO (vgl. Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinie im Gewerberecht und weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)) zeigen, dass auch nach dem aktuellen Willen des Gesetzgebers eine Zertifizierung allein nicht genügt, um gleichsam automatisch einen Anspruch auf öffentliche Bestellung zu haben (vgl. VGH B-W, Beschl. v. 22.06.2006 - 6 S 1083/05 -, GewArch 2007, 160 zu dem hier nicht vergleichbaren Fall einer durch Zertifizierung abgeschlossenen Berufsausbildung; BayVG Regensburg, GB v. 11.03.2004 - RO 5 K 03.2464 -, GewArch 2004, 248).
  • OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11

    Voraussetzungen des Eintritts der Bindungswirkung eines nicht vollständig

    Die Nichterwähnung von § 36 GewO in der ab 28. Dezember 2009 geltenden Fassung des § 4 GewO sowie der neue § 36a GewO (vgl. Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinie im Gewerberecht und weiteren Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2009 [BGBl. I S. 2091]) zeigen, dass auch nach dem aktuellen Willen des Gesetzgebers eine Zertifizierung allein nicht genügt, um hieraus gleichsam automatisch einen Anspruch auf öffentliche Bestellung abzuleiten (NdsOVG, Beschl. v. 17. August 2009 - 7 LA 220/07 -, juris; OVG Schl.-H., Urt. v. 29. März 2011 - 7 A 90/09 -, juris ).
  • OLG Köln, 30.09.2015 - 26 U 9/15

    Umfang der Aufklärungspflicht einer Zertifizierungsstelle für Sachverständige

    Jedenfalls für den Bereich Schäden an Gebäuden wie - soweit ersichtlich - auch für die übrigen Bereiche des Bausachverständigenwesens gibt es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland keine Vorschrift, wonach es für das Tätigwerden als Zertifizierungs- bzw. Konformitätsbewertungsstelle oder für die Nutzung der Bezeichnung "Zertifizierung" einer Zulassung bzw. Akkreditierung bedarf (vgl. Bleutge in GewArch 2011, 237, 242; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.08.2009 - 7 LA 220/07, GewArch 2009, 489-490, zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 29.03.2011 - 7 A 90/09

    Voraussetzungen des Anspruchs auf öffentliche Bestellung

    Akkreditierung und Zertifizierung beruhen in Deutschland nicht auf gesetzlicher Grundlage (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.08.2009 Az. 7 LA 220/07, zitiert nach juris).
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